Ab Öffnungsschritt 1 (5 Tage unter 100): Aktuell immer noch gültig!!
- Doppel: Eingeschränkt erlaubt: Es wird von jedem Teilnehmer ein Coronatest (max. 24h alt) benötigt, es sei denn, mindestens zwei der Teilnehmer sind vollständig geimpft oder nachweislich genesen. Geimpfte und Genesene sind grundsätzlich von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
- Training in Gruppen bis 20 Personen auf 1 Platz möglich für Geimpfte, Getestete und Genesene. Wir bleiben daher vorerst bei den bisherigen Regelungen.
- Keine Selbstversorgung aus dem Kühlschrank
Sobald die Behörden den nächsten Öffnungsschritt 2 bzw 3 kommunizieren, werden wir hier zeitnah die weiteren Lockerungen bekannt geben.
Nachtrag 06.06.21
Gemäß CoronaVO des Landes Baden-Württemberg vom 04.06.21 dürfen ab Montag 07.06.21 die Umkleiden und Duschen geöffnet werden!