(nach Corona-Verordnung vom 19.4.2021)
Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird immer eingehalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Standards FFP2, KN95 oder N95 ist außerhalb der Tennisplätze wird empfohlen. Menschenansammlungen auf der Tennisanlage außerhalb der Tennisplätze sind verboten.
Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Bei Personen, deren Kontaktdaten bereits anderweitig erfasst sind, reicht die Erfassung des vollständigen Namens sowie des Anwesenheitszeitraums. Das Betreten der Anlage ist für Personen, die die Erhebung der Kontaktdaten verweigern, untersagt.
Zutritt: Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Ausnahmen gelten für die Einzelnutzung von WCs. Toiletten sind regelmäßig zu lüften und zu reinigen. Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen ausgehängt. Desinfektionsmittel kann zusätzlich zur Verfügung stehen.
Anlagennutzung: Pro Platz darf kontaktlos alleine (Ballmaschine), zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts gespielt werden. Doppel ist damit nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig. Auf der Anlage sind unmittelbare Begegnungen zu vermeiden.
Der Kühlschrank und eine Getränkeversorgung steht vorerst nicht zur Verfügung.
Verantwortlich für die Einhaltung sind alle Mitglieder. Bei Fragen rund um die Vorgaben und Abläufe steht euch das Vorstandsteam sowie die Corona-Beauftragten Thomas Utz, Dietmar Kuschel und Roland Clasen zur Verfügung.
Wir wünschen euch unter diesen Rahmenbedingungen dennoch viel Freude am Sport,
Euer Vorstandsteam